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AGBs

I. Anwendungsbereich

  1. Allen Lieferungen und Leistungen der M2 Kollektion GmbH & Co. KG liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, sofern nicht abweichende Einzelregelungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich so vereinbart wird.
  2. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Annahme unserer Lieferung, erkennt der Kunde unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen uneingeschränkt an; etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch bei Kenntnis nicht.
  3. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörigen Unterlagen beschrieben, ohne dass dies eine Garantie im Sinne des § 443 BGB darstellt.

II. Bonitätsrisiko / Zahlungsverzug

  1. Der Kunde versichert ausdrücklich mit seiner für ihn verbindlichen Auftragserteilung seine Bonität. Ergeben sich nachträglich Zweifel an der Bonität, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von Vorauszahlungen oder der Gestellung von Sicherheiten abhängig machen. Darüber hinaus sind wir in diesem Falle berechtigt, sämtliche offenen Forderungen der M2 Kollektion GmbH & Co. KG gegen den Kunden sofort fällig zu stellen.
  2. Diese Rechte stehen der M2 Kollektion GmbH & Co. KG auch bei Zahlungsverzug des Kunden zu.

III. Preiserhöhungen

Veränderungen der Kostenbasis berechtigen uns, die vereinbarten Preise zu verändern, jedoch nur dann, wenn die Lieferzeit oder unsere Liefermöglichkeit oder die Vertragsdauer 4 Monate überschreiten.

IV. Zahlung / Versandkosten / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

  1. Unsere Preise gelten ab Werk und verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto und nach 30 Tagen ohne Abzug fällig. 30 Tage nach Rechnungserstellung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  3. Als Verzugszinssatz gelten Zinsen gem. § 288 BGB und § 352 HGB als vereinbart, wobei uns vorbehalten bleibt, einen höheren Verzugsschaden gegen Nachweis geltend zu machen.
  4. Bei Bestellungen mit einem Warenwert :
    Von 500 € bis 800 € = 40 € Frachtkostenanteil | Von 250 € bis 500 € = 50 € Frachtkostenanteil
    Unter 250€ keine Auslieferung.
    Versandkosten für Lieferungen ins Ausland werden individuell vereinbart.
  5. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche durch den Kunden ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Gefahrübergang / Frachtwege / Transportschäden

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Lager verlässt. Diese Regelung gilt auch für Lieferungen, die wir frei Haus für den Kunden durchführen. Eine Transportversicherung ist nur auf Wunsch des Kunden von diesem abzuschließen.
  2. Wir bestimmen Frachtweg und -art nach unserem billigen Ermessen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Fehlmengen und/oder Transportschäden müssen am Tag der Entladung durch eine Tatbestandsaufnahme belegt werden. Diese Tatbestandsaufnahme ist uns binnen 3 Tagen zuzustellen.
  4. Der Fahrer kann und darf bei der Entladung aus rechtlichen Gründen nicht mitwirken. Jeder sichtbare Mangel und insbesondere Fehlmengen und Transportschäden müssen auf den Lieferpapieren klar und deutlich vermerkt werden.

VI. Liefertermin / Lieferverzug / Haftungsbegrenzung bzw. Haftungsausschluss

  1. Bestätigte Liefertermine sind immer Circa-Termine. Wir sind berechtigt, im Falle von Betriebsstörungen, Beschaffungsschwierigkeiten, höherer Gewalt usw. vereinbarte Lieferzeiten abzuändern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen. Dies gilt auch im Falle von Störungen der Vertragsdurchführung infolge von Arbeitskampfmaßnahmen.
  2. Liefertermine werden von uns eingehalten, soweit wir dazu imstande sind; aus kurzfristigen Überschreitungen von Lieferfristen kann der Kunde jedoch keine Rechte herleiten. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, hat uns der Kunde in Verzug zu setzen und eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen zu bewilligen. Diese Erklärung ist uns zuzustellen. Sollte auch nach Ablauf dieser Frist die Lieferung nicht erfolgt sein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Dasselbe gilt auch für Ansprüche wegen Unmöglichkeit. Jegliche Schadensersatzansprüche infolge Lieferverzugs sind begrenzt auf 25% des Warenwertes.
  4. Wir haften auf keinen Fall für den Ersatz von mittelbaren Schäden oder Folgeschäden; insbesondere ist ein Anspruch auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz in Rede stehen oder der beim Kunden entstandene Schaden durch uns versichert ist.
  5. Bei Nichtbeschaffbarkeit der Ware sind wir berechtigt, vergleichbare Ware anzubieten.

VII. Reklamationen / Gewährleistung / Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel geltend zu machen. Reklamationen müssen schriftlich vorgebracht werden. Spätestens eine Woche nach Erhalt verliert der Kunde seinen Reklamationsanspruch. Versteckte Mängel können bis zwei Wochen nach Übergabe geltend gemacht werden. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Soweit der Kunde bei berechtigter Beanstandung von Mängeln (§ 377 HGB) Nachlieferung verlangt, können wir zunächst die Durchführung der Mängelbeseitigung verlangen, wenn diese genauso geeignet ist, den mangelfreien Zustand herzustellen. Bei berechtigter Beanstandung von Mengenfehlern hat der Kunde Anspruch auf Nachlieferung oder Gutschrift. Aus der Gutschrift ist kein Rückzahlungsanspruch abzuleiten. Nur soweit Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Nachlieferung nicht möglich sind oder sich in unzumutbarer Weise verzögern, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Erhebung der Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  4. Übliche Farb- und Strukturabweichungen, z.B. bedingt durch den natürlichen Wuchs des Holzes, berechtigen nicht zur Reklamation. Dies gilt insbesondere bei Nachbestellungen.
  5. Auf Kundenwunsch verwenden wir für Möbel mit Glasbestandteilen Sicherheitsglas (ESG). Laut aktueller Rechtssprechung ist der Spontanbruch bei Sicherheitsglas (ESG) eine produktspezifische Eigenschaft und berechtigt nicht zur Reklamation. Gleichwohl wird gebrochenes Glas im Rahmen der Gewährleistung ersetzt. Die Haftung bzw. Schadenersatzansprüche für mögliche Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

VIII. Haftung / Haftungsbeschränkung

  1. Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insb. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haften wir unbeschränkt.
  2. Bei sonstigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der M2 Kollektion GmbH & Co.KG.
  3. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter oder sonstige Folgeschäden sind aber auch bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus besteht keine Haftung von uns.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen sein sollte.

IX. Eigentumsvorbehalt / sonstige Sicherheiten / Abtretung

  1. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns hinsichtlich sämtlicher gelieferter Waren unser Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Kunde tritt mit Auftragserteilung alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung im Voraus an uns ab.
  3. Nur solange der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber nicht in Verzug gerät, keine Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit entstehen und wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen, ist der Kunde berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im geordneten Geschäftsgang zu veräußern und die an uns im voraus abgetretenen Forderungen gegenüber seinen Abnehmern einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit über die Weiterveräußerung Nachweise vorzulegen und die Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer für uns vorzunehmen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere dann, wenn die Bezahlung unserer fälligen Forderung nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, sind wir ohne Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen und zur Sicherung unserer Ansprüche alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere auch unsere Ware entsprechend zu kennzeichnen; der Kunde ist verpflichtet, uns Name und Anschriften seiner Abnehmer durch Rechnungskopien zu belegen, damit wir die an uns abgetretenen Forderungen geltend machen können.
  5. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Kunden einen Teil der Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, sofern die Sicherheiten mit ihrem Realisierungswert unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, zum Schutze unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine angemessene Versicherung gegen Brand, Diebstahl o. ä. abzuschließen und uns den Abschluss auf Verlangen nachzuweisen; er tritt alle Rechte aus derartigen Versicherungen wegen Abhandenkommen oder Beschädigung unserer Ware hiermit ab.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Rechten, die Dritte gegenüber unserem Vorbehaltseigentum oder den an uns abgetretenen Forderungen geltend machen, zu verständigen und auf seine Kosten entsprechend unseren Weisungen Zugriffe Dritter abzuwehren.
  8. Wir sind berechtigt, ohne gesonderte Zustimmung, alle Forderungen des Kunden an Dritte abzutreten.

X. Abnahmeverpflichtung des Kunden / Schadensersatz

  1. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme der Ware oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Herausgabe der vereinbarten Sicherheiten länger als 2 Wochen im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  2. Bei der Geltendmachung von Schadensersatz sind wir berechtigt, unbeschadet unserer Möglichkeit einen höheren nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu verlangen, ohne unseren Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen. Dem Kunden bleibt unbelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  3. Machen wir von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.

XI. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

  1. Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG zu verarbeiten.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der M2 Kollektion GmbH & Co. KG.
  3. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für den Erfüllungsort oder das für den Kunden zuständige Gericht.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN-Kaufrechtsabkommen findet keine Anwendung.
  5. Sofern eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein sollte oder eine regelungsbedürftige Lücke besteht, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt; die unwirksame Regelung oder die Lücke wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn des Geschäfts unter Abwägung beiderseitiger Interessen gerecht wird.

XII. Streitschlichtung

  1. Wir nehmen nicht am Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung im Verbraucherrecht teil.